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Kerbheft 2021

Liebe Zimmnerinnen und Zimmner,

nachdem wir im letzten Jahr eine Kerb nach dem Motto „so ausgefallen wie noch nie“ erlebten, freuen wir uns in diesem Jahr wieder zuversichtlich in die Zukunft blicken zu können. Daher haben wir bereits mit der Planung der Kerb 2021 begonnen und uns zur Aufgabe gemacht die zahlreichen Herausforderungen, die eine solche Veranstaltung zu Corona-Zeiten mit sich bringt zu meistern. Wie gewohnt wird es auch in diesem Jahr wieder ein Kerbheft geben. Neben den Bildern und Einblicken in das Zimmner Kerbtreiben wird es wieder Grußworte und Informationen zu den einzelnen Kerbveranstaltungen geben. Auch der – nicht mehr ganz so neue – Jahrgang wird vorgestellt werden. Über historische Beiträge würden wir uns ebenfalls freuen.

Wenn auch Sie einen Beitrag für das Kerbheft beisteuern möchten, wenden Sie sich gerne an das Kerbheft-Team.

Neben den zahlreichen organisatorischen Herausforderungen wird in diesem Jahr vor allem die Finanzierung unserer Kerbveranstaltungen ein Kraftakt werden.
Daher haben wir uns entschieden in diesem Jahr – abweichend zu dem Vorgehen 2020 – wieder die Möglichkeit anzubieten die Finanzierung der Kerb mit einer Anzeige im Kerbheft zu unterstützen. Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen drei farbigen Anzeigenformaten.
Als zusätzliche Option wird es in diesem Jahr wieder die Möglichkeit einer Spende geben. Spenderinnen und Spender werden auf Wunsch im Kerbheft namentlich erwähnt, jedoch sind auch anonyme Spenden möglich. 

Im Fall von Firmenspenden werden wir das Firmenlogo im Kerbheft abdrucken.

Anzeigenformat

Preis (zzgl. MwSt)

1/4 Seite in Farbe

50 €

1/2 Seite in Farbe

90 €

1 Seite in Farbe

150 €

Wenn Sie zum Kerbheft 2021 beitragen möchten oder eine Werbeanzeige in Auftrag geben möchten, wenden Sie sich bitte an dominik.wejwoda@kerbverein-zimmern.de

Spenden für die Kerb 2021 können auf das nachfolgende Konto des Kerbvereins überwiesen werden:

Sparkasse Dieburg
IBAN: DE31 5085 2651 0138 1038 1038 82
BIC: HELADEF1DIE

Bitte geben Sie als Verwendungszweck auch den Namen an, der im Kerbheft genannt werden soll.

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